Straßenreinigung – Pflichten der Anlieger*innenDas Flächenmanagement weist darauf hin, dass gemäß Straßenreinigungssatzung der Stadt Elmshorn die Grundstückseigentümer*innen für die Reinigung der jeweils angrenzenden öffentlichen Flächen zuständig sind. Straßenreinigungssatzung
5.30 Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung
Satzung der Stadt Elmshorn über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Lesefassung) bis 31.12.2022 [PDF-Dokument: 135 kB]
Satzung zur 5. Änderung der Satzung der Stadt Elmshorn über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Inkrafttreten am 01.01.2023) [PDF-Dokument: 236 kB]
Ursprungssatzung und Änderungssatzungen
Ursprungssatzung vom 28.06.2011 [PDF-Dokument: 43 kB]
1. Änderungssatzung vom 07.12.2012 [PDF-Dokument: 18 kB]
2. Änderungssatzung vom 17.12.2015 [PDF-Dokument: 70 kB]
3. Änderungssatzung vom 13.12.2016 [PDF-Dokument: 68 kB]
4. Änderungssatzung vom 13.12.2018 [PDF-Dokument: 67 kB]
5. Änderungssatzung vom 21.10.2022 [PDF-Dokument: 236 kB]
Zuständig: Zur Reinigung gehören unter anderem
Reinigung mindestens einmal im MonatDie Reinigung umfasst insbesondere auch die Beseitigung von Wildkraut und muss bei Bedarf, mindestens einmal im Monat, durchgeführt werden. Weitere Verpflichtungen der Grundstückseigentümer*innenAls an öffentliche Flächen angrenzender Grundstückseigentümer*in haben Sie überdies noch weitere Verpflichtungen. Hinweise dazu erhalten Sie unter den folgenden Stichworten:
Straßenreinigungsgebühr |
Autor: Frau Derboven, Stadt Elmshorn |
Hauptmenü