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Zuständige Behörde:
Amt für Tiefbau und Verkehr / Technik Straße
(Standort: Peterstraße 19)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 223 84
E-Mail:


Ansprechpartner:

Herr Linnemann
663.06


Telefon:


Leistungsbeschreibung

Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Lageplanskizze
  • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

Rechtsgrundlage

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