Zuständige Behörde:
Amt für Tiefbau und Verkehr / Technik Straße
(Standort: Peterstraße 19)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
(Standort: Peterstraße 19)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
Herr Linnemann
663.06
663.06
Telefon:
Leistungsbeschreibung
Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplanskizze
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
Rechtsgrundlage
- § 21 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
- § 24 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)