Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
- §§ 48 bis 71 Strafprozessordnung (StPO),
- §§ 373 bis 401 Zivilprozessordnung (ZPO).