Sprungziele
Inhalt
 

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


An wen muss ich mich wenden?

An das Gericht, das Sie als Zeugin/Zeugen geladen hat.


Rechtsgrundlage
  • §§ 48 bis 71 Strafprozessordnung (StPO),
  • §§ 373 bis 401 Zivilprozessordnung (ZPO).


nach oben zurück