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Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Bürgerbüro
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 257
E-Mail:


Ansprechpartner:

N. N.
104.02






Frau Cömert
104.03






Frau Bendt
104.04






Frau Riesenberg
104.05






Herr Freimark
104.06






Frau Bredfeld
104.07






Herr Gest
104.08






Frau Schaffrinna
104.09






Frau M. Ahrendt
104.11






Frau Mehrens
104.12




An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes


Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.


Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes


Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.


Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.



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