Sprungziele
Inhalt
 

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Für die Genehmigung von Windenergieanlagen ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zuständig.

Informationen zum Thema Windenergie finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt, Natur und Natur (MEKUN) 


Zuständige Stelle

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Landesplanungsbehörde


Fachlich freigegeben durch
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Fachlich freigegeben am
08.09.2022

nach oben zurück