Zuständige Behörde:
Amt für Tiefbau und Verkehr / Technik Straße
(Standort: Peterstraße 19)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
(Standort: Peterstraße 19)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
Rechtsgrundlage
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
- § 5 FStrG - Träger der Straßenbaulast
- § 12 StrWG - Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten
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