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Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


An wen muss ich mich wenden?

An das zuständige Amtsgericht.


Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).


Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.



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