Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Öffentliche Sicherheit, Kommunaler Ordnungsdienst, Ruhender Verkehr
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
Frau A. Krüger
101.01
101.01
Telefon:
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die notwendigen Unterlagen klären Sie bitte mit der zuständigen Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausnahmeerlaubnis ist gebührenpflichtig.
Derzeit fallen in Schleswig-Holstein Gebühren zwischen 10,00 und 100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Rechtsgrundlage
- § 6 Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 21.2 - VwGebV.