Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Öffentliche Sicherheit, Kommunaler Ordnungsdienst, Ruhender Verkehr
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
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Ansprechpartner:
Frau Scheunemann
101.00
101.00
Telefon:
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)..
Was sollte ich noch wissen?
Wollen Sie selbst eine Veranstaltung durchführen, so müssen Sie die Vorgaben der Gewerbeordnung zu Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte) beachten.
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