Zuständige Behörde:
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
101.00
101.01
Zuständige Behörde:
(Standort: Peterstraße 19)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Antragsformular oder formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Name des Veranstalters,
- Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung,
- kurze Beschreibung der Veranstaltung,
- Angaben zum Warensortiment.
- Führungszeugnis des Veranstalters,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- voraussichtliche Teilnehmerliste,
- Belegungsplan der vorgesehenen Räume/Flächen,
- gegebenenfalls Teilnahmebedingungen,
- gegebenenfalls Nachweis über öffentliche Marktausschreibung (Text und Erscheinungsort der vor der Antragstellung durchgeführten Ausschreibung).
Die Behörde kann weitere Unterlagen anfordern (zum Beispiel eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Festsetzung einer Veranstaltung beträgt 232,00 € (Erstantrag) beziehungsweise 70,00 € (Folgeantrag).
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.
Rechtsgrundlage
- §§ 64-71b Gewerbeordnung (GewO),
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels IV der Gewerbeordnung (MarktgewVwV),
- Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Gewerbeordnung (GewO-ZustVO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.15.1 - VwGebV.
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