Zuständige Behörde:
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
101.00
101.01
Zuständige Behörde:
(Standort: Peterstraße 19)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) in deren/dessen Bezirk die Veranstaltung stattfindet.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Änderung der Veranstaltungsfestsetzung kann durch formlosen Antrag mit Begründung beantragt werden. Nach Entscheidung der Behörde ergeht daraufhin ein Änderungsbescheid.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung beträgt 70,00 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Änderungen von Veranstaltungsfestsetzungen sind der Behörde rechtzeitig anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
- § 69b Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO),
- §§ 64 ff.GewO,
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels IV der Gewerbeordnung (MarktgewVwV),
- Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Gewerbeordnung (GewO-ZustVO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.15.3 - VwGebV.
Was sollte ich noch wissen?
Das Erlassen von Vorschriften zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung auf Veranstaltungen ist den Ländern vorbehalten.
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