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Zuständige Behörde:
Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport / Schulen/Sport
Bismarckstraße 13
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 441
E-Mail:


An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK).


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Eine Beschreibung des Projekts (unter anderem Konzeption, Benennung der/des verantwortlichen Projektleiterin/Projektleiters, Benennung der eventuell beteiligten Partner, Informationen zum konkreten Prozedere des Vorhabens)
  • Die Erhebungsunterlagen wie Fragebögen, Interviewleitfäden, Testunterlagen, Anschreiben an die Teilnehmer/innen, gegebenenfalls Anschreiben an die Erziehungsberechtigten zwecks Einholung des Einverständnisses zur Teilnahme minderjähriger Schüler/innen. Aus den Erhebungsunterlagen müssen deutlich der Zweck des Vorhabens, der Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme, die durch die/den Antragsteller/in vorgesehene Behandlung der Erhebungsunterlagen und deren endgültiger Verbleib sowie das Prozedere des Vorhabens hervorgehen.
  • Angaben über den zeitlichen Ablauf und den voraussichtlichen zeitlichen Umfang des Vorhabens.
  • Eine Übersicht der Schulen/Klassen, an/in denen das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Genehmigung ist rechtzeitig vor Beginn des beabsichtigten Vorhabens zu stellen.


Rechtsgrundlage

Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).


Anträge / Formulare

Der Antrag ist schriftlich zu stellen.



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