Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").
An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
Welche Gebühren fallen an?
In Schleswig-Holstein wird eine Gebühr von 26,00 bis 77,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 2 Nr. 7 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.4.1.7 (VwGebV)