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Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • schriftliche Anzeige (Hauptantrag)
  • Hochschulabschlusszeugnis der bestellten Person in Veterinärmedizin (falls vorhanden) (Kopie)
  • Nachweise über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Person im Versuchstierbereich (Kopie)
  • innerbetriebliche Anweisung oder Satzung als Beleg für die Stellung und Befugnisse der bestellten Person (Kopie)

Rechtsgrundlage
Voraussetzungen

Einrichtung:

  • Sie müssen eine Tierschutzbeauftragte oder einen Tierschutzbeauftragten bestellen, wenn Ihre Einrichtung Versuchstiere züchtet, hält oder verwendet.

Tierschutzbeauftragte beziehungsweise Tierschutzbeauftragter:

  • Eine Tierschutzbeauftragte beziehungsweise ein Tierschutzbeauftragter oder eine stellvertretende Person muss die für diese Aufgabe erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Zuverlässigkeit besitzen:
    • Hochschulabschluss in Veterinärmedizin.
    • Wenn Person keine Veterinärmedizinerin oder kein Veterinärmediziner ist, können Sie als verantwortliche Person einer Einrichtung eine Ausnahmegenehmigung mit entsprechender Begründung beantragen.
    • Für eine Ausnahmegenehmigung müssen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der zu bestellenden Tierschutzbeauftragten oder des zu bestellenden Tierschutzbeauftragten nachweisen.
  • Tierschutzbeauftragte sind verpflichtet, ihr Wissen und ihre Kenntnisse durch regelmäßige Fortbildung auf dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik zu halten.
  • Tierschutzbeauftragte dürfen nicht gleichzeitig für das Halten oder Züchten der Versuchstiere in der Einrichtung beziehungsweise dem Betrieb verantwortlich sein. 
  • Führt sie oder er selbst Tierversuche durch, muss für diese Versuchsvorhaben eine andere Tierschutzbeauftragte oder ein anderer Tierschutzbeauftragter tätig sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige müssen Sie vor Aufnahme der tierschutzrelevanten Tätigkeiten bei der zuständigen Stelle einreichen.


Rechtsbehelf
  • Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.



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