Zuständige Behörde:
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
603.01
603.03
603.02
603.04
603.05
An wen muss ich mich wenden?
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörde).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Planunterlagen,
- Sachkundenachweis.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Genehmigung der Einrichtung, Änderung oder des Betriebes von Tiergehegen fallen Gebühren zwischen 10,00 und 2.560,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 43 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
- § 28 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.1.13 - VwGebV.
Anträge / Formulare
In einigen Fällen ist ein förmlicher Antrag notwendig. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.
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