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Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung (Bauamt).


Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) anfallen. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage
  • § 19 Baugesetzbuch (BauGB),
  • §§ 7, 71 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO) Tarifstelle 4.

Anträge / Formulare

Anträge auf Abweichungen gem. § 67 LBO können formlos gestellt werden.



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