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Zuständige Behörde:
Amt für Tiefbau und Verkehr / Verwaltung öffentlicher Raum und Verkehr
(Standort: Peterstraße 19)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 223 84
E-Mail:


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).


Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn
In der Regel bewegen sich die Gebühren eher im unteren Bereich des Gebührenrahmens. Sprechen Sie im Zweifel mit der genannten zuständigen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine, der Antrag sollte jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Wenn nach den örtlichen Gesamtumständen nicht von einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Ablenkung oder Belästigung von Verkehrsteilnehmern auszugehen ist, bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung, sondern nur einer Sondernutzungserlaubnis nach den Straßengesetzen des Bundes beziehungsweise der Länder.

Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt (Ermessensentscheidung).


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