Zuständige Behörde:
Westerstraße 66-70
25336 Elmshorn
Zuständige Behörde:
Holstenstraße 21
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
902.01
902.00
902.02
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn
Online-Dienste
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