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Zuständige Behörde:
Betriebshof / Stadtreinigung
Westerstraße 66-70
25336 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 680
E-Mail:
E-Mail:



Zuständige Behörde:
Amt für Finanzen / Steuern
Holstenstraße 21
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 326
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau Behnke
902.01


Telefon:




Frau Wiechers
902.00


Telefon:




Herr L. Sorgenfrei
902.02


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).


Was sollte ich noch wissen?

Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.


Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn
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