Zuständige Behörde:
(Standort: Peterstraße 19)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
663.07
Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn
Wenn ein kleiner Schaden nicht schnell behoben wird, kann daraus sehr schnell ein größerer (und teurerer) Schade entstehen.
Unser Sraßenkontrolleur ist täglich auf Elmshorns Straßen und Wegen unterwegs. Er kann allerdings nicht überall sein, so dass ein neuer Schaden in Geh-, Radweg oder Straße einige Tage unentdeckt bleiben kann.
Zögern Sie daher nicht, uns entsprechende Schäden telefonisch, per E-Mail oder persönlich zu melden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Rechtsgrundlage
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
- § 5 FStrG - Träger der Straßenbaulast
- § 12 StRWG - Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten
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