Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Standesamt
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
Frau Hofmann
103.03
103.03
Telefon:
Frau Wesenberg
103.02
103.02
Telefon:
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
- Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
- Nachweis über den letzten Wohnsitz und
- ärztliche Bescheinigung über den Tod.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
- §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG),
- §§ 37 ff. Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV).
Online-Dienste
Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.