Zuständige Behörde:
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
403.01
403.02
403.03
403.04
403.05
403.06
403.07
403.08
403.09
403.11
403.12
403.13
403.14
403.15
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)
Welche Gebühren fallen an?
Kostenart: kostenlos
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
Rechtsgrundlage
Online-Dienste
Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.
Verfahrensablauf
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
- Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
- Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
- Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS
NRW)