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Zuständige Behörde:
Amt für Soziales / SGBXII und Asyl
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn


Ansprechpartner:

Frau Paczian
403.01


Telefon:




Frau Hitzenpichler
403.02


Telefon:




N. N.
403.03






Herr Beiß
403.04


Telefon:




Frau Boldt
403.05


Telefon:




N. N.
403.06






N. N.
403.07






N. N.
403.08






Herr Bärwald
403.09


Telefon:




Frau Kamerseder
403.11


Telefon:




Frau Diekert
403.12


Telefon:




Frau Niemietz
403.13


Telefon:




Frau Kröpelin-Adardour
403.14


Telefon:




Frau Jahnke
403.15


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

Welche Gebühren fallen an?

Kostenart: kostenlos


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.


Rechtsgrundlage
Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.


Verfahrensablauf
  • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
  • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
  • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
  • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS
NRW)


Fachlich freigegeben am
28.04.2023

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