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Zuständige Behörde:
Amt für Soziales / SGBXII und Asyl
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn


Ansprechpartner:

Frau Paczian
403.01


Telefon:




Frau Hitzenpichler
403.02


Telefon:




N. N.
403.03






Herr Beiß
403.04


Telefon:




Frau Boldt
403.05


Telefon:




N. N.
403.06






N. N.
403.07






N. N.
403.08






Herr Bärwald
403.09


Telefon:




Frau Kamerseder
403.11


Telefon:




Frau Diekert
403.12


Telefon:




Frau Niemietz
403.13


Telefon:




Frau Kröpelin-Adardour
403.14


Telefon:




Frau Jahnke
403.15


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine


Rechtsgrundlage

§§ 70 - 74 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.


Online-Dienste

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