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Zuständige Behörde:
Amt für Soziales / SGBXII und Asyl
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn


Ansprechpartner:

Frau Paczian
403.01


Telefon:




Frau Hitzenpichler
403.02


Telefon:




N. N.
403.03






Herr Beiß
403.04


Telefon:




Frau Boldt
403.05


Telefon:




N. N.
403.06






N. N.
403.07






N. N.
403.08






Herr Bärwald
403.09


Telefon:




Frau Kamerseder
403.11


Telefon:




Frau Diekert
403.12


Telefon:




Frau Niemietz
403.13


Telefon:




Frau Kröpelin-Adardour
403.14


Telefon:




Frau Jahnke
403.15


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise der verstorbenen Person:

  • Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere:
    • Girokontoauszug vom Sterbetag
    • Sparbücher/Geldanlagen
    • Wohneigentum
    • Versicherungssumme von Lebensversicherungen
    • Kopie des Kraftfahrzeugscheins
    • Bausparguthaben und Ähnliches
    • Falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag
  • Aufstellung der möglichen Erben und Familienangehörigen des/der Verstorbenen (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, sonstige Erben)
  • Sterbeurkunde (sobald diese vorliegt)

Nachweise der antragstellenden Person:

  • Erbschein, gegebenenfalls Nachweis der Erbausschlagung
  • Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate
  • Angaben zu weiteren Angehörigen der/des Verstorbenen (zum Beispiel im Haushalt lebende Erben und Angehörige des Verstorbenen),
  • Nachweise über die Vermögensverhältnisse
  • Nachweise der monatlichen Belastungen
  • Nachweis über die aktuelle Miethöhe beziehungsweise über die Lasten bei Wohneigentum
  • falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird: Originalrechnung des Bestattungsinstituts

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Auch bei den örtlichen Bestattungsunternehmen können Sie sich darüber informieren, welche Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe berücksichtigt werden.


Verfahrensablauf

Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen:

  • Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Träger der Sozialhilfe.
  • Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, müssen Sie bei Bedarf vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erfragen,
  • Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
  • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.


Voraussetzungen
  • Sie sind dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
  • Weder der Nachlass der verstorbenen Person noch andere durch das Ableben zugeflossene Mittel, wie die Auszahlungen aus Versicherungen, decken die Bestattungskosten.
  • Sie können die Kosten nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen oder die Übernahme der Bestattungskosten ist ihnen nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten.
  • Die Kosten für die Bestattung sind angemessen.
     

Rechtsbehelf
  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
  • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids
     

Online-Dienste

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Fachlich freigegeben am
12.02.2024
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)



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