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Zuständige Behörde:
Amt für Soziales / SGBXII und Asyl
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn


Ansprechpartner:

Frau Paczian
403.01


Telefon:




Frau Hitzenpichler
403.02


Telefon:




N. N.
403.03






Herr Beiß
403.04


Telefon:




Frau Boldt
403.05


Telefon:




N. N.
403.06






N. N.
403.07






N. N.
403.08






Herr Bärwald
403.09


Telefon:




Frau Kamerseder
403.11


Telefon:




Frau Diekert
403.12


Telefon:




Frau Niemietz
403.13


Telefon:




Frau Kröpelin-Adardour
403.14


Telefon:




Frau Jahnke
403.15


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis,
  • Unterlagen über Ihre derzeitigen Einkünfte (zum Beispiel Bescheid über eine Rentenzahlung, Gehaltsnachweis, Unterhaltszahlungen) und Ihr Vermögen (zum Beispiel Sparverträge).

Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?
  • Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
  • Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
  • Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

Rechtsgrundlage

§§ 41- 46 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.


Was sollte ich noch wissen?

Unterhaltsansprüche, die Sie gegenüber Ihren Kindern und Eltern haben, bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.

Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung.


Anträge / Formulare

Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung.

Oder als Download auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.


Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.



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