Zuständige Behörde:
Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport / Schulen/Sport
Bismarckstraße 13
25335 Elmshorn
Bismarckstraße 13
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 441
E-Mail:
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Schule. Diese gibt Ihnen Auskunft über das für Sie in Frage kommende Förderzentrum.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ärztliche Befundberichte, sofern vorhanden, und
- gegebenenfalls vorhandene Gutachten.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
- Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
- Landesverordnung über die sonderpädagogische Förderung (SoFVO).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema "Sonderpädagogische Förderung" finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".