Sprungziele
Inhalt
 


Zuständige Behörde:
Amt für Tiefbau und Verkehr / Verwaltung öffentlicher Raum und Verkehr
(Standort: Peterstraße 19)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 223 84
E-Mail:


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).


Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.


Welche Gebühren fallen an?

Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.


Rechtsgrundlage
  • § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 28 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG SH).

Was sollte ich noch wissen?

Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.


Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn
Unterirdische Sondernutzung wird lediglich über Aufgrabegenehmigung und/oder Gestattungsvertrag geregelt, eine Sondernutzungserlaubnis wird hierfür nicht erteilt. Zuständigkeiten siehe unter den entsprechenden Suchbegriffen.

Anträge / Formulare

Anträge sind formlos zu stellen.



nach oben zurück