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An wen muss ich mich wenden?
  • An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
  • an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
  • an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Schwangerschaftskonfliktberatung finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).


Rechtsgrundlage

§ 25 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten  (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)



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