Zuständige Behörde:
Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport / Schulen/Sport
Bismarckstraße 13
25335 Elmshorn
Bismarckstraße 13
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 441
E-Mail:
An wen muss ich mich wenden?
- An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) bei Fragen zur Straßenverkehrsordnung sowie bei Anordnungen und Prüfung der Schulwegsicherheit,
- an die Landespolizei Schleswig-Holstein im Falle der Verkehrserziehung und -aufklärung (Verkehrsprävention),
- an die Landesverkehrswacht / Landesfachberaterinnen und -berater für Verkehrserziehung, die Kreisfachberaterinnen und -berater sowie die Beauftragten an den Schulen, wenn es um Schulen geht,
- an die Unfallkasse Nord (UK Nord) im Falle der Unfallprävention und gesetzlicher Unfallversicherung im öffentlichen Dienst.
Rechtsgrundlage
- Runderlass „Verkehrserziehung und Schulwegsicherung“ des Bildungsministeriums vom 12. September 2002 (inkl. Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule; Beschluss der Kultusministerkonferenz - KMK - vom 07.07.1972 i.d.F. vom 17.06.1994)
- Runderlass „Straßenbauliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 08.03.2005
- Verkehrserziehung und Schulwegsicherung, KMK-Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule
- Erlass "Straßenbauliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung"
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des "SchulwegPlaners".
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