Zuständige Behörde:
Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Pinneberg
Am Drosteipark 3
25421 Pinneberg
Am Drosteipark 3
25421 Pinneberg
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle; die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule, an der Sie tätig sind beziehungsweise die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Fachlich freigegeben am
15.11.2023