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Zuständige Behörde:
Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport / Schulen/Sport
Bismarckstraße 13
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 441
E-Mail:


Rechtsgrundlage

Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2017/18 bis 2023/24 (Ferienverordnung 2017/18 bis 2023/24)


Was sollte ich noch wissen?

Die festgelegten Schulferien gelten auch für die "Schulen des zweiten Bildungsweges", zum Beispiel Abendgymnasium.


Zuständige Stelle

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein



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