Zuständige Behörde:
Amt für Tiefbau und Verkehr / Technik Stadtentwässerung
(Standort: Westerstraße 50-54)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
(Standort: Westerstraße 50-54)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax (Peterstraße):
+49 4121 223 84
Telefax (Westerstraße):
+49 4121 23 15 62
E-Mail:
Ansprechpartner:
Frau S. Voth
664.04
664.04
Telefon:
An wen muss ich mich wenden?
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
- an den zuständigen Wasser- und Bodenverband oder Zweckverband.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zum vollständig ausgefüllten Antrag gehören:
- Kopie des amtlichen Lageplans mit Angaben über die gewünschte Lage des Hauskastens im Maßstab 1:200,
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung oder Grundbuchauszug),
- Name des Unternehmens, durch das die haustechnische Schmutzwasseranlage eingerichtet oder geändert werden soll.
Rechtsgrundlage
- § 30 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz),
- § 58 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) i. V. m. § 33 Abs. 1 Landeswassergesetz.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.