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Zuständige Behörde:
Amt für Tiefbau und Verkehr / Technik Stadtentwässerung
(Standort: Westerstraße 50-54)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax (Peterstraße):
+49 4121 223 84
Telefax (Westerstraße):
+49 4121 23 15 62
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau S. Voth
664.04


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?
  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
  • an den zuständigen Wasser- und Bodenverband oder Zweckverband.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum vollständig ausgefüllten Antrag gehören:

  • Kopie des amtlichen Lageplans mit Angaben über die gewünschte Lage des Hauskastens im Maßstab 1:200,
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung oder Grundbuchauszug),
  • Name des Unternehmens, durch das die haustechnische Schmutzwasseranlage eingerichtet oder geändert werden soll.

Rechtsgrundlage
  • § 30 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz),
  • § 58 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)  i. V. m. § 33 Abs. 1 Landeswassergesetz.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.



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