Zuständige Behörde:
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
013.03
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).