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Zuständige Behörde:
Haupt- und Rechtsamt / Innerer Dienst
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 2 23 84
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau von Appen
013.03


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.


Welche Gebühren fallen an?

Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.


Rechtsgrundlage

Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).


Anträge / Formulare

Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).



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