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Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


An wen muss ich mich wenden?

An das Amtsgericht (als Insolvenzgericht), in dessen Bezirk die betreffende Firma Ihren Sitz oder die Person ihren Wohnsitz hat.


Rechtsgrundlage

§§ 270 ff. Insolvenzordnung (InsO).


Was sollte ich noch wissen?

Zum Insolvenzverwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete natürliche Person zu bestellen. Im Falle der angeordneten Eigenverwaltung wird anstelle des Insolvenzverwalters ein Sachwalter bestellt.

Der Sachwalter ist wie der Insolvenzverwalter allen Beteiligten des Insolvenzverfahrens zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach der Insolvenzordnung obliegen.

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.



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