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Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie benötigen die Anerkennung vor Aufnahme der Tätigkeit.


Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:

  • Stellen Sie einen formlosen Antrag.
  • Fügen Sie diesem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei. Es empfiehlt sich, rechtzeitig mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen, um zu erörtern, ob weitere Unterlagen oder Konkretisierungen erforderlich sind.
  • Gegebenenfalls fordert die Behörde weitere Antragsunterlagen an.
  • Nach Prüfung des Antrags eine Anerkennung oder eine Ablehnung erteilt.
  • Die Anerkennung kann mit einem Vorbehalt des Widerrufs, einer Befristung, mit Bedingungen, Auflagen und dem Vorbehalt von Auflagen versehen werden.

Voraussetzungen

Eine Organisation kann als Sachverständigenorganisation anerkannt werden, wenn sie

  • eine vertretungsberechtigte natürliche Person benennt und deren Vertretungsbefugnis gegenüber der zuständigen Stelle nachweist,
  • nachweist, dass eine technische Leitung und eine Stellvertretung bestellt wurden, die die für Sachverständige geltenden Anforderungen erfüllen,
  • eine ausreichende Anzahl von Sachverständigen bestellt hat, die die festgelegten Anforderungen erfüllen und an fachliche Weisungen der technischen Leitung gebunden sind,
  • Grundsätze aufgestellt hat, die bei den Anlagenprüfungen zu beachten sind,
  • ein betriebliches Qualitätssicherungssystem nachweist,
  • den Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Boden und Gewässerschäden für die Tätigkeit ihrer Sachverständigen mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen EUR pro Schadenfall erbringt und
  • erklärt, dass sie die Länder, in denen die Sachverständigen Prüfungen vornehmen, von jeder Haftung für die Tätigkeit ihrer Sachverständigen freistellt.

Bei der Prüfung des Antrages auf Anerkennung sind Nachweise einzelner Voraussetzungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums inländischen Nachweisen gleichgestellt, wenn aus ihnen hervorgeht, dass die Organisation die betreffenden Anforderungen erfüllt.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag auf Anerkennung
  • Nachweis über Benennung einer vertretungsberechtigten natürlichen Person
  • Nachweis einer technischen Leitung
  • Nachweise zu den durchführenden Sachverständigen (deren Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit, Fähigkeit und Fachkunde)
  • Nachweis über ein betriebliches Qualitätssicherungssystem und dessen Organisation
  • Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Boden und Gewässerschäden für die Tätigkeit Ihrer Sachverständigen mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen EUR pro Schadenfall
  • Freistellungserklärung für die Länder

Nach Rückfragen der zuständigen Stelle müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen einreichen.

Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung für Anerkennungen aus dem EU-Ausland:

  • ausländische Anerkennung im Original oder in Kopie
  • gegebenenfalls eine beglaubigte Kopie

gegebenenfalls beglaubigte deutsche Übersetzung


Rechtsbehelf

Wenn die Behörde die Anerkennung nicht erteilt, wird sie Ihnen einen entsprechenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, ist in Ihrem Bescheid beschrieben.


Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

  • Formulare: Nein
  • Onlineverfahren möglich: Nein

Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


Fachlich freigegeben am
19.10.2022

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