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Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Öffentliche Sicherheit, Kommunaler Ordnungsdienst, Ruhender Verkehr
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 327
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau A. Krüger
101.01


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • gegebenenfalls Handelsregsiter-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregister-Auszug,
  • gegebenenfalls Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • gegebenenfalls Handwerkskarte,
  • gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausnahmezulassung durch die örtliche Behörde ist mit dem Vorbehalt des Widerrufs und für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren möglich, wenn sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken ergeben.


Rechtsgrundlage
  • § 56 Abs. 2 Satz 3 Gewerbeordnung (GewO)
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.9 c - VwGebV


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