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Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


An wen muss ich mich wenden?

An die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise über

  • die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen,
  • die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder die vorläufige Deckungszusage.

Nach den Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.


Welche Gebühren fallen an?

Nach der Gebührenordnung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer wird eine Gebühr von 255,00 Euro erhoben.


Rechtsgrundlage

§§ 4, 6, 7, 12 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).


Anträge / Formulare

Ein Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.



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