Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").
Rechtsgrundlage
- Artikel 9, 21 Grundgesetz (GG),
- Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz - PartG).