Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").
An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - Amt für Planfeststellung Verkehr im Falle von
- Bundesautobahnen,
- Bundesstraßen,
- Landesstraßen,
- nicht-bundeseigenen Eisenbahnen,
- Häfen und
- Flughäfen.
An den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein im Falle von
- Deichbauten.
An das Amt für Planfeststellung Energie im Falle von
- Energiefreileitungen ab 110 KV
- Gasversorgungsleitungen und
- Wasserstoffleitungen.
An das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, im Falle von
- Bundeseigenen Eisenbahnen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragsunterlagen bestehen in der Regel insbesondere aus einem
- Erläuterungsbericht
- Lageplänen sowie
- Unterlagen, in denen die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dargestellt sind.
Die für das einzelne Verfahren zuständigen Behörden stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zu Verfügung.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Keine Fristen für die Antragstellung,
- Jedoch Fristen für die Außerkrafttretung des Planfeststellungsbeschlusses/Plangenehmigung
Rechtsgrundlage
- §§ 139-145 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)
- §§ 72-77 & §§ 139-145 Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG)
- §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- §§ 40 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
- §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- § 83-84 Landeswassergesetz
- §§ 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz - EnWG
Anträge / Formulare
Ein formloses Antragsschreiben reicht aus, sofern in einzelnen Planfeststellungsrichtlinien beziehungsweise von den zuständigen Behörden nichts anderes vorgeschrieben wird.
Online-Dienste
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein