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An wen muss ich mich wenden?

An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.


Welche Gebühren fallen an?

Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Für Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten sind die jeweiligen Gemeinde-, Amts-, oder Stadtverwaltungen zuständig.



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