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Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Bürgerbüro
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 257
E-Mail:


Ansprechpartner:

N. N.
104.02






Frau Cömert
104.03






Frau Bendt
104.04






Frau Riesenberg
104.05






Herr Freimark
104.06






Frau Bredfeld
104.07






Herr Gest
104.08






Frau Schaffrinna
104.09






Frau M. Ahrendt
104.11






Frau Mehrens
104.12




Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf

Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:

  • Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder 
  • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
    • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
    • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.  


Voraussetzungen
  • Ihr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am
23.02.2023
Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.



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