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Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Standesamt
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 160
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau S. Sierck
103.00


Telefon:




Frau Völker
103.01


Telefon:




Frau Pfeiffer
103.04


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt) Ihres Wohnsitzes.

Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiter:

  • bei Ehegatten: an das Standesamt des Eheschließungsortes,
  • bei Kindern: an das Standesamt des Geburtsortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 30,00 Euro.


Welche Fristen muss ich beachten?
  • Die Namensänderung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.
  • Wird die Namensänderung bei einem unzuständigen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesbeamten (Standesamt der Eheschließung beziehungsweise des Geburtsortes) zugegangen ist.

Rechtsgrundlage
  • §§ 1355, 1616 bis 1618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Art. 10. Abs. 2 und 3 Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB).


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