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Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Standesamt
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 160
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau Hofmann
103.03


Telefon:




Frau Wesenberg
103.02


Telefon:


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
  • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.


Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
  • Sie beantragen die Beurkundung für
    • sich selbst,
    • Ihr Kind,
    • ein Elternteil oder
    • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



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