Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Bürgerbüro
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
N. N.
104.02
104.02
Frau Schaffrinna
104.09
104.09
Herr Gest
104.08
104.08
Frau Riesenberg
104.05
104.05
Herr Freimark
104.06
104.06
Frau Bredfeld
104.07
104.07
Frau Bendt
104.04
104.04
N. N.
104.03
104.03
Frau M. Ahrendt
104.11
104.11
Frau Mehrens
104.12
104.12
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Was sollte ich noch wissen?
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Online-Dienste
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