Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").
An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kosten und Finanzierungsplan,
- Erklärung zur Förderung durch andere Stellen,
- Erklärung, ob allgemein oder für das betreffende Vorhaben ein Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) besteht,
- bei Zahlungen in Wolfsgebieten ein geeigneter Nachweis über getätigte Präventionsmaßnahmen,
- Erklärung über die De-minimis-Beihilfen bei Beantragung von Agrarbeihilfen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie),
- § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Anträge / Formulare
Formloser Antrag
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf dem Landesportal Landwirtschaft und Umwelt.
Online-Dienste
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