Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Öffentliche Sicherheit, Kommunaler Ordnungsdienst, Ruhender Verkehr
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
Frau A. Krüger
101.01
101.01
Telefon:
N. N.
101.03
101.03
An wen muss ich mich wenden?
- An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU), wenn es um den gewerblichen Einsatz oben genannter Maschinen und Geräte geht,
- an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um den nicht-gewerblichen Einsatz oben genannter Maschinen und Geräte geht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausnahmegenehmigung muss vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG),
- §§ 7, 8 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV).