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Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


Leistungsbeschreibung

Gemeinden oder Gemeindeteile können, sofern sie die Voraussetzungen der Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort (KurortVO) erfüllen, als Kur- oder Erholungsort anerkannt werden.
Es gibt folgende Artbezeichnungen für Kurorte:

  • Heilbad,
  • Seeheilbad,
  • Seebad,
  • Kneipp-Heilbad,
  • Kneipp-Kurort,
  • Heilklimatischer Kurort und
  • Luftkurort.

Im Ausnahmefall können auch zwei Prädikate vergeben werden.

Die Anerkennung berechtigt die Kommune dazu, Kurabgabe und laufende Fremdenverkehrsabgaben zu erheben.
Außerdem gelten für Kur- und Erholungsorte besondere Bestimmungen zu den Ladenöffnungszeiten.


An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).


Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen, die das Vorliegen der Voraussetzungen für das jeweilige Prädikat nachweisen.


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Für das Anerkennungsverfahren: Keine.

Sobald die Gemeinde/Gemeindeteile als Kur-oder Erholungsort anerkannt sind, ist alle 10 Jahre eine Wiederholungsbegutachtung der Luft- und Klimaqualität erforderlich.


Rechtsgrundlage
  • § 10 Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG),
  • Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort (KurortVO),
  • Begriffsbestimmungen - Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen, herausgegeben vom Deutschen Tourismusverband e.V. und vom Deutschen Heilbäderverband e.V. (DHV),
  • Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG),
  • Landesverordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten (LadSchlV SH).

Anträge / Formulare

Der formlose Antrag muss schriftlich gestellt werden.


Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).



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