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Zuständige Behörde:
Amt für Kultur und Weiterbildung / Verwaltung
Schulstraße 36
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 324
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau Link
300.01


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?
  • An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
  • an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.


Anträge / Formulare

Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.


Online-Dienste

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