An wen muss ich mich wenden?
- Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein,
- Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein,
- Polizeidienststellen in Schleswig-Holstein,
- Onlinewache der Landespolizei Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen wären hilfreich:
- Beschreibungen von Ereignissen, die Sie erlebt oder erfahren haben,
- Medien (z. B. Fotografien) oder auch
- Urkunden, Protokolle, Zeichnungen, Mitteilungen von Behörden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch
- in der Richtlinie "Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein" (Anti-Korruptionsrichtlinie Schl.-H.),
- im Erlass „Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Schleswig-Holstein“ (Erlass SH) und den Erläuterungen und Ausführungsbestimmungen zum Erlass sowie
- in den Erlassen und Informationsblätter der jeweiligen Behörde
- oder auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.