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An wen muss ich mich wenden?
  • Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein,
  • Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein,
  • Polizeidienststellen in Schleswig-Holstein,
  • Onlinewache der Landespolizei Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen wären hilfreich:

  • Beschreibungen von Ereignissen, die Sie erlebt oder erfahren haben,
  • Medien (z. B. Fotografien) oder auch
  • Urkunden, Protokolle, Zeichnungen, Mitteilungen von Behörden.

Rechtsgrundlage

Strafgesetzbuch (StGB)


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch

  • in der Richtlinie "Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein" (Anti-Korruptionsrichtlinie Schl.-H.),
  • im Erlass „Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Schleswig-Holstein“ (Erlass SH) und den Erläuterungen und Ausführungsbestimmungen zum Erlass sowie
  • in den Erlassen und Informationsblätter der jeweiligen Behörde
  • oder auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
     


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