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Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


An wen muss ich mich wenden?
  • An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, sofern es um Angelegenheiten
    • der Kreise oder Städte mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder
    • bestimmter Zweckverbände geht.
       
  • An die Landrätin/den Landrat, sofern es um Angelegenheiten
    • in Städten mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder Gemeinden, Ämtern oder
    • bestimmter Zweckverbände geht.

Rechtsgrundlage
  • §§ 120 ff. Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO,
  • §§ 59 ff. Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung - KrO),
  • § 19 Amtsordnung für Schleswig-Holstein (Amtsordnung - AO),
  • § 20 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ).


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