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Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Öffentliche Sicherheit, Kommunaler Ordnungsdienst, Ruhender Verkehr
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 327
E-Mail:


Ansprechpartner:

Herr K. Schulz
101.02






N. N.
101.03




An wen muss ich mich wenden?
  • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt),
  • Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine unmittelbare Gefahr besteht, können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.

Rechtsgrundlage
  • Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG),
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMSchStV).


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