Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Öffentliche Sicherheit, Kommunaler Ordnungsdienst, Ruhender Verkehr
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
Herr K. Schulz
101.02
101.02
N. N.
101.03
101.03
An wen muss ich mich wenden?
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt),
- Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine unmittelbare Gefahr besteht, können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
- Jugendschutzgesetz (JuSchG),
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMSchStV).